Neue Schlüssenzahl ab Januar 2020: B 196*
Motorradfahren mit dem Autoführerschein durch spezielle Schulung – ohne Prüfung!
Informationen und Voraussetzungen
Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre
Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)
Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland
Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich
Ausbildung
Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)
Prüfung: Keine erforderlich
Und so einfach funktioniert es:
Vereinbare einfach telefonisch ein Termin zur Anmeldung.
Nach der Schulung mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild
zur Führerscheinstelle gehen und den neuen Führerschein beantragen.